Dresden. Für Ungeimpfte in Dresden kommt die nächtliche Ausgangssperre ab Mittwoch, so sieht es die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vor.
Dresden. Für Ungeimpfte in Dresden kommt die nächtliche Ausgangssperre ab Mittwoch, so sieht es die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vor. Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz liegt bei1038,8 in Dresden. Ungeimpfte dürfen zwischen 22 und 6 Uhr nicht mehr raus. Es gibt aber Ausnahmen: Wer zur Arbeit muss darf das Haus verlassen. Sobald die Inzidenz drei Tage hintereinander unter 1000 lieg, wird dies wieder aufgehoben.
Das Verlassen der Unterkunft ist in dieser Zeit für Personen ohne Impf- oder Genesenen-Status nur aus den folgenden triftigen Gründen zulässig:
◼️ die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben, Kindeswohl und Eigentum,
◼️ die Jagd zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest,
◼️ die Ausübung beruflicher, hochschulischer oder schulischer Tätigkeiten und kommunalpolitischer Funktionen,
◼️ die Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließlich Brief- und Versandhandel,
◼️ Fahrten von Feuerwehr-, Polizei-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stütz-punkt oder Einsatzort,
◼️ der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie von Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbe-dürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sor-ge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich sowie Besuche im Sinne des § 16,
◼️ die Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleis-tungen sowie der Besuch Angehöriger der Heil- und Gesundheitsberufe, soweit dies medizinisch er-forderlich ist oder im Rahmen einer erforderlichen seelsorgerischen Betreuung,
◼️ die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
◼️ die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis, und
◼️ unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren.
Quelle: Landeshauptstadt Dresden