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(ots) - Zum Jahreswechsel gehört für viele Menschen ein Feuerwerk dazu. Doch die Einfuhr von nicht zugelassener Pyrotechnik ist nach den Vorschriften des Sprengstoff-gesetzes verboten!

Dresden (ots) - Zum Jahreswechsel gehört für viele Menschen der Einkauf von Feuerwerk dazu. In Deutschland ist der Verkauf von pyrotechnischen Produkten einheitlich geregelt. Doch spätestens im Dezember jeden Jahres stellt der Zoll fest, dass vermehrt nicht zugelassene Feuerwerks- und Knallkörper aus dem europäischen Ausland mitgebracht bzw. im Internet bestellt werden.

   HZA-DD: Zoll warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk / Schon beim Kauf auf Sicherheit achten    Symbolfoto:  Zoll HZA-DD: Zoll warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk / Schon beim Kauf auf Sicherheit achten Symbolfoto: Zoll

Doch Achtung! Die Einfuhr von nicht zugelassener Pyrotechnik ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar. In diesen Fällen wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerks- und Knallkörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt. Dies gilt auch beim Transport innerhalb der Europäischen Union. Neben den zu erwartenden strafrechtlichen Konsequenzen könnte beim Abbrennen der Feuerwerkskörper auch Gefahr für Leib und Leben bestehen.

"Nicht zugelassene Pyrotechnik ist in allen Variationen und Mengen erhältlich, äußerst gefährlich und mit extremen Risiken verbunden. Selbst bei korrekter Anwendung können diese Feuerwerkskörper, zum Beispiel aufgrund der mangelhaften Verarbeitung, des unbekannten Explosivstoffs und der verwendeten Menge, zu schlimmen Verletzungen wie Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen.", so Maximilian Hempel, Pressesprecher des Hauptzollamtes Dresden.

Dass diese Hinweise nicht unbegründet sind, zeigt ein Aufgriff des Hauptzollamtes Dresden im Juli diesen Jahres. Dabei stellten Zöllner bei einer Autobahnkontrolle 170 Kilogramm nicht zugelassene Feuerwerkskörper sicher. Die Nettoexplosivmasse betrug beachtliche 44,5 Kilogramm.

Der Zoll rät daher dringend, nur offiziell zugelassenes Feuerwerk zu kaufen und immer darauf zu achten, dass dieses mit einer entsprechenden Kennzeichnung
(CE-Kennzeichen) versehen sind.