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Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen eine 50-jährige Deutsche Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – u. a. wegen räuberischen Diebstahls und vorsätzlicher Körperverletzung erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen eine 50-jährige Deutsche Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – u. a. wegen räuberischen Diebstahls und vorsätzlicher Körperverletzung erhoben.Der Beschuldigten wird vorgeworfen, am 10.06.2022 gegen 09:50 Uhr in einem Supermarkt auf der Glashütter Straße in Dresden mindestens 18 Flaschen Alkohol im Gesamtwert von ca. 185 Euro entwendet zu haben, indem sie diese in einer Tragetasche und einem Rucksack verstaute und den Supermarkt ohne zu bezahlen verließ. Dabei wurde die Beschuldigte von einem 26-jährigen Zeitungsverkäufer und einem 54-jährigen Gemüsehändler – die vor dem Supermarkt ihren Tätigkeiten nachgingen – beobachtet. Als der Zeitungsverkäufer die Beschuldigte ansprach, soll diese ihm einen Tritt sowie mehrere Schläge gegen den ganzen Körper versetzt und versucht haben, diesen mit einer Beinschere zu Fall zu bringen, um sich den Besitz der entwendeten Schnapsflaschen zu erhalten. Als die Beschuldigte sodann von dem Gemüsehändler angesprochen wurde, soll sie auch diesem mehrere Schläge versetzt haben, um sich den Besitz des Diebsguts zu erhalten.

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Die Beschuldigte wurde unmittelbar nach der Tat durch die herbeigerufene Polizei vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 11.06.2022 Haftbefehl gegen die Beschuldigte erlassen. Die Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Die Beschuldigte ist bereits erheblich und einschlägig vorbestraft. Sie hat sich zu den Tatvorwürfen teilweise geständig eingelassen.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden