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Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 36-jährigen Türken Anklage zum Amtsgericht Dresden - Schöffengericht - wegen Betrugs in 17 Fällen erhoben.

Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 36-jährigen Türken Anklage zum Amtsgericht Dresden - Schöffengericht - wegen Betrugs in 17 Fällen erhoben.Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen Juli und August 2016 in vier Fällen bei einem Reiseveranstalter mit Sitz in Baden-Baden unter Angabe falscher Personalien Reiseleistungen (zweimal Hin- und Rückflüge von der Schweiz in die Türkei im Gesamtwert von ca. 4.000 Euro, Hotelaufenthalte in Berlin und München im Gesamtwert von ca. 1.800 Euro sowie eine Pauschalreise nach Bulgarien an den Goldstrand im Wert von ca. 1.000 Euro) für ihm bekannte Dritte in der Absicht gebucht zu haben, diese nicht zu bezahlen. Die Leistungen wurden erbracht und nicht bezahlt.

Weiterhin soll der Beschuldigte im März 2017 bei einem Getränkegroßhändler in Dürrröhrsdorf-Dittersbach Getränke im Wert von über 100.000 Euro und im Mai 2017 in acht Fällen bei einem Dresdner Großhändler Obst und Gemüse im Gesamtwert von über 60.000 Euro in der Absicht bestellt haben, die Waren nicht zu bezahlen. Die Bestellungen erfolgten für einen vom Beschuldigten zu dieser Zeit faktisch geführten Döner-Imbiss in Dresden-Striesen. Sämtliche Leistungen wurden erbracht und nicht bezahlt.

Darüber hinaus wird dem Beschuldigten vorgeworfen, im August 2017 in vier Fällen erneut unter Angabe falscher Personalien Leistungen in der Absicht bestellt zu haben, diese nicht zu bezahlen (Getränke bei einem Dresdner Getränkegroßhändler im Wert von ca. 8.500 Euro, Hotelaufenthalte in Dresden bei einem Reiseveranstalter mit Sitz in Hannover im Gesamtwert von 3.100 Euro, Pauschalreisen nach Spanien bei einem Reiseveranstalter mit Sitz in Baden-Baden im Wert von ca. 2.600 Euro sowie einen Hotelaufenthalt in einem Dresdner Hotel für sich im Wert von 58 Euro). Auch hier wurden sämtliche Leistungen erbracht und nicht bezahlt.

Der Beschuldigte soll das Bundesgebiet im April 2018 im Wissen um die drohende Strafverfolgung verlassen haben und war für die Verfolgungsbehörden nicht mehr erreichbar. Die eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen blieben lange ohne Erfolg.

Aufgrund der eingeleiteten internationalen Fahndung konnte der Beschuldigte im April 2021 in der Ukraine festgenommen und Ende Mai 2021 von Mitarbeitern des Landeskriminalamtes Sachsen in das Bundesgebiet überführt werden.

Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden