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Polizei-Pressemeldung 14.08.2019 16:40 Uhr - Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des  Amtsgerichts Dresden am 14.08.2019 gegen einen 19-jährigen Deutschen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Diebstahls, der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.  

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zu einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt am Abend des 12.08.2019, nach 19:00 Uhr mit einem Mitbeschuldigten vor dem Taschenbergpalais in Dresden einen dort unverschlossen geparkten PKW im Wert von ca. 50.000,00 EUR unter Verwendung der sich im PKW befindlichen Autoschlüssel entwendet zu haben. Anschließend fuhr der Beschuldigte mit dem entwendeten PKW als Fahrer – unter erheblichem Alkoholeinfluss stehend – mit dem Mitbeschuldigten teilweise mit ca. 100 km/h durch Dresden in Richtung Mickten. Aufgrund der Alkoholisierung kam er auf der Marienbrücke von der Fahrbahn ab und fuhr so gegen eine Bord-steinkante, dass ein Reifen platzte, wobei er die Fahrt unmittelbar fortsetzte.

Die Polizei wollte den Beschuldigten in der Folge wegen des drucklosen Reifens kontrollieren. Der Beschuldigte versuchte sich dieser Kontrolle zu entziehen, indem er sehr stark beschleunigte und sich – teilweise Schlangenlinien fahrend – entfernte. In der Nähe des Ballhauses Watzke kam der Be-schuldigte auf die Gegenfahrbahn und fuhr in Richtung der Nachtbar "Klax". Dort griff der mitbeschuldigte Beifahrer dem Beschuldigten in das Lenkrad. Der Beschuldigte verlor aufgrund seiner Alkoholisierung die Kontrolle über das Fahrzeug und kollidierte mit der Hauswand eines Cafés, den dort befindlichen Außentischgarnituren und einem Sonnenschirm.

Obwohl der Beschuldigte den Unfall bemerkte, entfernte er sich sodann vom Unfallort und beschädigte anschließend einen weiteren PKW. Nachdem es der Polizei gelungen war, den Beschuldigten zu stoppen, wurde dieser fest-genommen, wobei er sich der Festnahme vehement widersetzte.       

Der Beschuldigte hat vor dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden keine Angaben gemacht. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.  Gegen den Beschuldigten wurde erst kürzlich eine Jugendstrafe von zwei Jahren verhängt, deren Vollstreckung zeitnah ansteht.


Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden