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Pirna. Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde die 7-Tage-Inzidenz von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen am 31. Mai 2021 unterschritten.

Laut dem Robert Koch-Institut beträgt die Inzidenz im Landkreis am 31. Mai 2021 55,4.

Ab dem 2. Juni 2021 sind auf dem Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge somit u. a. zulässig (ggf. unter Beachtung Testpflicht, Kontaktnachverfolgung bzw. weiterer Hygienemaßnahmen):

• Private Zusammenkünfte von maximal 5 Personen aus 2 Haushalten innen und draußen maximal 10 Personen aus 2 Haushalten.

• Aufenthalt außerhalb der Wohnung bzw. Unterkunft auch von 22:00 bis 05:00 Uhr (keine Ausgangssperre)

• Öffnung von Ladengeschäften und Märkten (keine Terminvergabe mehr erforderlich)

• Öffnung von Gastronomie im Außenbereich

• Öffnung von Kulturstätten, Freizeit- und Vergnügungsparks sowie weiteren gewerblichen Freizeitaktivitäten im Außenbereich (u. a. Kletterparks, Kanutouren)

• Ausübung und Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (auch Kosmetik- und Tattoostudios)

• Öffnung von Kunst-, Musik- und Tanzschulen über Einzelunterricht hinaus

Der genaue Wortlaut der Bekanntmachung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html einsehbar.

Quelle: Landratsamt Pirna