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(djd). Dass immer mehr Gebäude über Sicherheitssysteme zum Schutz gegen Einbruch verfügen, schlägt sich auch in den Statistiken der Kriminalpolizei nieder.

(djd). Dass immer mehr Gebäude über Sicherheitssysteme zum Schutz gegen Einbruch verfügen, schlägt sich auch in den Statistiken der Kriminalpolizei nieder. Der Anteil der erfolglosen Einbruchsversuche steigt an. Denn die meisten Einbrecher gehen den Weg des geringen Widerstands. Stoßen sie auf ein gut geschütztes Objekt, lassen sie oft von ihrem Vorhaben ab. Auch aus diesem Grund fördert die öffentliche Hand den Einbau einbruchschützender Systeme. Maximal 1.600 Euro für Technik und Montage fördert die KfW-Bank über ihr Programm 455-E, was allerdings an bestimmte Kriterien gebunden ist.

Zertifizierte und smarte Einbruchschutzsysteme schützen Haus und Wohnung zuverlässig. Foto: djd/Telenot Electronic

Fördervoraussetzungen beachten

„Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und technische Mindeststandards erfüllen“, erklärt Alexander Balle, Sicherheitsexperte bei Telenot, einem führenden Hersteller von Sicherheitstechnik. Auf der Website www.telenot.de gibt es weitere Infos zu den Fördervoraussetzungen. Dort finden sich auch Kontaktmöglichkeiten zu Fachbetrieben, welche die Anforderungen erfüllen. Eine sichere Wahl treffen Immobilienbesitzer, wenn sie bei der Entscheidung für ein smartes Sicherheitssystem auf das VdS-Zeichen der deutschen Schadenversicherer achten. Es zeigt an, dass hier Sicherheitsanforderungen erfüllt sind, die oftmals über DIN-Normen und andere Richtlinien hinausgehen. Zudem sollte ein langfristiger Support für die Anlage gewährleistet sein.

Ausbaufähig: zentrale Überwachungselektronik

Förderfähig sind auch Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion. Bei diesen ist darauf zu achten, dass sie den Anforderungen der Überwachungsanlagen-Norm DIN VDE V 0826-1 entsprechen. Zertifizierte und smarte Haussicherungssysteme wie die Telenot compact easy smart&safe bieten darüber hinaus weitere Möglichkeiten zum Schutz von Haus und Wohnung. Beispielsweise lassen sich die gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder ebenso in eine zentral gesteuerte Überwachungsanlage einbinden wie Wasser-, Kohlenstoffmonoxid-, Gas- oder Temperaturmelder. Auch komfortable Schaltaktionen, wie beispielsweise die Außensteckdosen beim Schärfen der Anlage stromlos zu schalten, lassen sich integrieren.