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Sachsen. Ab sofort können sächsische Tierparks und Zoologische Gärten die Erstattung von Einnahmeausfällen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, bean-tragen.

Ab sofort können sächsische Tierparks und Zoologische Gärten die Erstattung von Einnahmeausfällen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, beantragen. Darüber informierte die Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch heute (10. Juni 2021) beim Besuch des Zoos in Chemnitz. Der Freistaat stellt dafür bis zu 5 Millionen Euro bereit.»Zoos und Tierparks sind sehr wichtige touristische und kulturelle Einrichtungen. Auch sie waren viele Monate durch die Infektionsschutzmaßnahmen mit großen Einschränkungen konfrontiert oder sind es teilweise noch immer. Mit der Förderrichtlinie wollen wir den Erhalt von Zoos und Tierparks in Sachsen sichern und dabei helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken«, so Ministerin Barbara Klepsch.

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Über die Förderrichtlinie Zoos können Einnahmeausfälle zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2021 ausgeglichen werden. Die Höhe der Zuwendung bemisst sich nach den nicht durch Einnahmen gedeckten Betriebsausgaben der Einrichtung im Förderzeitraum, begrenzt auf maximal 900.000 Euro je Einrichtung.

Die Anträge können bis zum 30. Juni 2021 bei der SAB gestellt werden. Mehr Informationen zum Antragsverfahren und zu den Details der Förderung gibt es im Internet unter: https://www.sab.sachsen.de/ im Bereich Corona-Hilfen.

Quelle: Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus