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Dresden. Für Ungeimpfte in Dresden kommt die nächtliche Ausgangssperre ab Mittwoch, so sieht es die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vor.

Dresden. Für Ungeimpfte in Dresden kommt die nächtliche Ausgangssperre ab Mittwoch, so sieht es die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vor. Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz liegt bei1038,8 in Dresden. Ungeimpfte dürfen zwischen 22 und 6 Uhr nicht mehr raus. Es gibt aber Ausnahmen: Wer zur Arbeit muss darf das Haus verlassen. Sobald die Inzidenz drei Tage hintereinander unter 1000 lieg, wird dies wieder aufgehoben.

Ausgangssperre für Ungeimpfte ab Mittwoch  - EXKLUSIV für MeiDresden.de - Foto: Gerd AltmannAusgangssperre für Ungeimpfte ab Mittwoch - EXKLUSIV für MeiDresden.de - Foto: Gerd Altmann

Das Verlassen der Unterkunft ist in dieser Zeit für Personen ohne Impf- oder Genesenen-Status nur aus den folgenden triftigen Gründen zulässig:
◼️ die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben, Kindeswohl und Eigentum,
◼️ die Jagd zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest,
◼️ die Ausübung beruflicher, hochschulischer oder schulischer Tätigkeiten und kommunalpolitischer Funktionen,
◼️ die Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließlich Brief- und Versandhandel,
◼️ Fahrten von Feuerwehr-, Polizei-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stütz-punkt oder Einsatzort,
◼️ der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie von Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbe-dürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sor-ge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich sowie Besuche im Sinne des § 16,
◼️ die Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleis-tungen sowie der Besuch Angehöriger der Heil- und Gesundheitsberufe, soweit dies medizinisch er-forderlich ist oder im Rahmen einer erforderlichen seelsorgerischen Betreuung,
◼️ die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
◼️ die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis, und
◼️ unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden