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 (ots). Keine Zeit zum Einkaufen? Da erweist sich gerade in der Vorweihnachtszeit das Online- Shopping als praktische Alternative.

Dresden (ots). Keine Zeit zum Einkaufen? Da erweist sich gerade in der Vorweihnachtszeit das Online- Shopping als praktische Alternative. Was viele Online- Shopper dabei oftmals nicht bedenken: Wird das bestellte Paket aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der Zoll mit im Spiel. Werden Waren bei einem Onlinehändler in einem Drittland bestellt, fallen möglicherweise bei der Einfuhr Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Bei manchen Waren, wie z.B. Tabak, Kaffee und Alkohol, müssen zusätzlich Verbrauchsteuern bezahlt werden.

Vorweihnachtliches Online-Shopping Tipps vom Zoll ©MeiDresden.de (Grafikmontage)Vorweihnachtliches Online-Shopping Tipps vom Zoll ©MeiDresden.de (Grafikmontage)

Nachstehend ein Überblick über entstehende Einfuhrabgaben für Sendungen aus einem Drittland:

Warenwert bis 150 Euro:
Hier ist die Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen. Dabei liegt der reguläre Steuersatz bei 19 %. Ein ermäßigter Steuersatz von 7 % gilt beispielsweise bei Büchern
oder Lebensmitteln. Gegebenenfalls werden auch Verbrauchsteuern erhoben.

Warenwert über 150 Euro:
Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls Verbrauchsteuern an. Ausnahmen gelten für private Geschenksendungen. Diese sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten Mengenbeschränkungen.

Wenn notwendige Angaben für die Zollabwicklung fehlen oder unvollständig sind, wird die Postsendung grundsätzlich an das für den Empfänger zuständige
Zollamt weitergeleitet. In diesen Fällen wird der Besteller per Benachrichtigungsschreiben der Post informiert und muss sich persönlich um die Zollabwicklung kümmern. Neben der Erhebung von Abgaben sind auch bei Post- und Kuriersendungen immer Einfuhrverbote bzw. Beschränkungen zu beachten. So überwacht der Zoll zum Beispiel die Prüfung des gewerblichen Rechtsschutzes und der Produktsicherheit.

Bekleidungsgegenstände und hier vor allem Schuhe sind beliebte Bestellartikel © ZollBekleidungsgegenstände und hier vor allem Schuhe sind beliebte Bestellartikel © Zoll

"Vorsicht ist vor allem bei vermeintlich günstigen Markenprodukten geboten. Diese können sich schnell als Fälschungen entpuppen. Solche Waren werden dann sichergestellt und vernichtet. Die Kaufsumme wird vom Lieferanten oft nicht erstattet", erklärt Heike Wilsdorf, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Dresden.
Durch das Hauptzollamt Dresden wurden 2021 über 700.000 gefälschte Waren im Gesamtwert von 42 Millionen Euro beschlagnahmt.

Auch Schmuckgegenstände oder Uhren stehen oft ganz oben auf den Wunschzetteln ©ZollAuch Schmuckgegenstände oder Uhren stehen oft ganz oben auf den Wunschzetteln ©Zoll

Zusatzinformation:
In der Regel erledigt der Beförderer (Post-, Kurier- oder Expressdienstleister) die Zollformalitäten bereits bei Ankunft der Sendung in den Paketzentren und
tritt dabei auch für die fälligen Einfuhrabgaben in Vorleistung. Online-Besteller sollten hier beachten, dass die Beförderungsunternehmen grundsätzlich eine gesonderte Servicepauschale für die Anmeldung beim Zoll und Vorauszahlung der Einfuhrabgaben erheben. Informationen hierzu sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beförderers oder Verkäufers enthalten sein. Die Servicepauschale ist keine Einfuhrabgabe des Zolls.

Wer also zu Weihnachten ganz entspannt schenken möchte, macht sich rechtzeitig schlau unter www.zoll.de oder dem dort zur Verfügung gestellten Chatbot "TinA":

Quelle: Hauptzollamt Dresden