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Dresden. Wie die Landeshauptstadt Dresden mitteilte wurden bei einigen Wahlbenachrichtigungen falsche Adressangaben des Wahlraumes versendet.

Dresden. Seit dem 23. August 2021 wurden in Dresden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 26. September 2021 an die Wahlberechtigten versendet. In einigen Wahlbenachrichtigungen sind die Adressangaben des Wahlraumes aufgrund eines technischen Übertragungsfehlers leider fehlerhaft. Es wurde ein falsches Wahlgebäude bzw. eine falsche Anschrift des Wahlgebäudes vermerkt.

Fehlerhafte Adressangaben in Dresdner Wahlbenachrichtigungen  Foto: © MeiDresden.deFehlerhafte Adressangaben in Dresdner Wahlbenachrichtigungen Foto: © MeiDresden.de

Dies betrifft die Wahlbezirke im
· Stadtbezirksamt Neustadt: 11501, 11502 und 11601 richtiges Wahlgebäude 15. Grundschule, Seifhennersdorfer Straße 2a und
12400 richtiges Wahlgebäude 19. Grundschule Am Jägerpark 5
· Stadtbezirksamt Blasewitz: 52701 richtiges Wahlgebäude Ostsächsische Sparkasse, Lauensteiner Straße 34.

Die Wahlbehörde bittet darum, dieses Versehen zu entschuldigen. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden in den nächsten Tagen durch ein amtliches Schreiben der Landeshauptstadt Dresden benachrichtigt, in dem die korrekte Anschrift des Wahlraumes vermerkt ist.
Die Wahlbenachrichtigungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Am Wahltag kann mit der Wahlbenachrichtigung in dem auf dem Informationsschreiben vermerkten Wahlraum gewählt werden. Die Briefwahl ist hiervon nicht betroffen. Bereits beantragte Briefwahlunterlagen behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut beantragt werden.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden