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Dresden. Wer Leihräder mit oder ohne Station im öffentlichen Verkehrsraum aufstellt und anbietet, braucht dafür eine Sondernutzungserlaubnis.

Wer Leihräder mit oder ohne Station im öffentlichen Verkehrsraum aufstellt und anbietet, braucht dafür eine Sondernutzungserlaubnis der Landeshauptstadt Dresden. Ab Montag, 12. Juli 2021, können befristet für das Jahr 2021 formlos Sondernutzungsanträge für das gesamte Stadtgebiet bei der Landeshauptstadt Dresden gestellt werden. Alle Anträge, die bis 23. Juli 2021 bei der Landeshauptstadt eingehen, gelten als gleichzeitig gestellt. Später eingehende Anträge werden in der Reihenfolge ihres Posteingangs bearbeitet.

Sondernutzungserlaubnis für Leihräder im öffentlichen Verkehrsraum  Symbolfoto (pixabay)Sondernutzungserlaubnis für Leihräder im öffentlichen Verkehrsraum Symbolfoto (pixabay)

Im Internet unter www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/sondernutzung_d115.php sind die folgenden Unterlagen bereitgestellt:


Infoblatt über die Anforderungen für Sondernutzungen durch Fahrradverleih und Lageplan mit Kennzeichnung der Zonen 1 und 2 sowie der so genannten Roten Zonen.
In den Zonen 1 und 2 ist die Anzahl von Leihrädern auf je 125 Stück/Zone limitiert. In den rot gekennzeichneten Flächen (Rote Zonen) dürfen Leihräder weder zur Vermietung noch nach Mietende abgestellt werden.Im Freefloating-System (Leihräder ohne feste Station) dürfen höchstens vier Fahrräder an einer Stelle abgestellt werden. Alle Räder müssen getrackt, also ortbar sein.

Die Sondernutzungsanträge können formlos per Post an das Straßen- und Tiefbauamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, gesandt oder im Briefkasten Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden, abgelegt werden.Für den Betrieb der E-Roller hat die Landeshauptstadt Dresden separate Verträge mit dem Leihfirmen abgeschlossen, die alle Details regeln.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden