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Dresden. Ab sofort ist für den Antrag auf Pflichtumtausch des Führerscheins keine persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde mehr notwendig. Den Antrag gibt es online.

Ab sofort ist für den Antrag auf Pflichtumtausch des Führerscheins keine persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde mehr notwendig. Der Antrag lässt sich jetzt bequem per Post stellen. Das hierfür benötigte Antragsformular sowie weitere wichtige Informationen können unter www.dresden.de/fuehrerschein heruntergeladen werden. Zusammen mit den einzureichenden Unterlagen ist es anschließend mit Unterschrift versehen an die Fahrerlaubnisbehörde zu senden. Ein Termin für die Abholung des neuen EU-Kartenführerscheins in der Behörde sowie der Gebührenbescheid werden nach Antragsbearbeitung postalisch an den Antragstellenden versendet. Diese Verfahrensweise erspart den Bürgerinnen und Bürgern persönliche Vorsprachen sowie lange Fahrwege und Wartezeiten. Auf Wunsch sind persönliche Vorsprachen nach Terminvereinbarung selbstverständlich weiterhin möglich.

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Die Europäische Union hat festgelegt, dass bis 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden müssen. Um den Umtausch der vielen Dokumente zu strukturieren, gibt es gestaffelte Fristen. Die erste Umtauschfrist endet am 19. Januar 2022. Sie betrifft Menschen, die ihren Führerschein vor dem Jahr 1999 ausgestellt bekommen haben und die zwischen 1953 und 1958 geboren sind.
Die neuen EU-Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet und müssen zukünftig regelmäßig neu beantragt werden.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden