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Dresden.  Die Hauptverhandlung gegen Abdullah A. wegen des Messerattentats in Dresden beginnt am 12. April 2021. Es sind mehrere Verhandlungstage angesetzt.

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat mit Beschluss vom 15. März 2021 das Hauptverfahren gegen den syrischen Staatsangehörigen Abdullah A. eröffnet und Termine zur Hauptverhandlung ab dem 12. April 2021 bestimmt. Der Generalbundesanwalt legt Abdullah A. zur Last, am 4. Oktober 2020 in der Nähe des Kulturpalastes in Dresden unvermittelt auf zwei Männer im Alter von 55 sowie 53 Jahren aus einer radikal-islamistischen Gesinnung heraus eingestochen zu haben. Ein Geschädigter erlitt tödliche Verletzungen und verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus. Das zweite Tatopfer überlebte den Anschlag schwer verletzt. Dem Angeklagten wird Mord, versuchter Mord sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Es sind mehrere Verhandlungstermine angesetzt.

Hauptverhandlung gegen Abdullah A. wegen des Messerattentats in Dresden beginnt am 12. April 2021  Foto: MeiDresden.deHauptverhandlung gegen Abdullah A. wegen des Messerattentats in Dresden beginnt am 12. April 2021 Foto: MeiDresden.de

Quelle: Oberlandesgericht Dresden

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