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Dresden. Bei drei verendet aufgefundenen Wildgänsen - verteilt im gesamten Stadtgebiet - wurde der Verdacht der Infektion mit dem Influenza A Virus des Subtyps H5N8 bestätigt.

Bei drei verendet aufgefundenen Wildgänsen - verteilt im gesamten Stadtgebiet - wurde der Verdacht der Infektion mit dem Influenza A Virus des Subtyps H5N8 (Geflügelpest) am Montag, 8. März 2021 durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Damit wird der Ausbruch der Wildvogelgeflügelpest in der Landeshauptstadt Dresden amtlich festgestellt.Aufgrund der landesweiten Verbreitung des Virus ist von einem hohen Eintragsrisiko durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 5. Februar 2021 bezüglich der Aufstallungspflicht sämtlichen Geflügels im gesamten Stadtgebiet hat daher weiterhin Bestand. Ziel ist die Verhinderung der Ausbreitung der Tierseuche in Nutzgeflügelbestände. Es erfolgt eine ständige risikobasierte Neubewertung der Situation und Anpassung der erforderlichen Maßnahmen.

Ausbruch der Wildvogelgeflügelpest in der Landeshauptstadt Dresden   Foto: MeiDresden.deAusbruch der Wildvogelgeflügelpest in der Landeshauptstadt Dresden Foto: MeiDresden.de

Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und es treten schwere allgemeine Krankheitssymptome auf (plötzlicher Tod, Rückgang der Legeleistung). Alle Geflügelhalter sind aufgefordert, die auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung geltenden Schutz- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Der Kontakt zu Wildgeflügel ist unter allen Umständen zu verhindern, um den Eintrag in Bestände zu verhindern. Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung bisher nicht angemeldet haben, haben sich umgehend im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden registrieren zu lassen.


Meldungen kranker oder verendeter Wildvögel - insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel – können unter genauer Angabe des Fundortes dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden (Telefon (03 51) 4 08 05 11, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) übermittelt werden. Obwohl in Deutschland keine H5N8-Infektionen beim Menschen bekannt sind, sollten tote Vögel nicht berührt werden!

Quelle: Landeshauptstadt Dresden