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Sachsen. Der Freistaat Sachsen hat eine regelmäßige Testpflicht für Grenzpendler und Grenzgänger aus und in Risikogebiete eingeführt.

Um die Beschäftigten und Unternehmen, die nicht auf Homeoffice ausweichen können, noch besser vor dem Coronavirus zu schützen, führt der Freistaat Sachsen eine regelmäßige Testpflicht für Grenzpendler und Grenzgänger aus und in Risikogebiete ein. Die Regelung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung enthält die Verpflichtung für diese Personengruppe, sich einmal wöchentlich einer Testung auf eine Infektion mit Sars-CoV-2 zu unterziehen. Diese Regelung gilt sowohl für Einpendler nach Sachsen (Grenzgänger) als auch für Auspendler aus Sachsen (Grenzpendler) ab Montag, den 18. Januar 2021. So sollen Infektionsketten schneller erkannt und gestoppt werden.

Testpflicht für Grenzpendler ab 18. Januar 2021 - Freistaat beteiligt sich an Kosten für Antigen-Schnelltests  Foto: MeiDresden.deTestpflicht für Grenzpendler ab 18. Januar 2021 - Freistaat beteiligt sich an Kosten für Antigen-Schnelltests Foto: MeiDresden.de

Die Tests - Schnelltests sind hierfür ausreichend - können z.B. bei Betriebsärztinnen und –ärzten, in Eigenorganisation bei örtlichen Haus- und Fachärzten, bei privaten Testanbietern sowie in einigen Apotheken durchgeführt werden. Eine Übersicht über alle Test- und Schwerpunktpraxen ist auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen aufgelistet: https://www.kvs-sachsen.de/aktuell/corona-virus/test-und-schwerpunktpraxen/

Weiterhin gibt es ein Testzentrum im Vogtlandkreis: An der Musikhalle 16, 08258 Markneukirchen, geöffnet Mo-Fr 13-17 Uhr (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0151/8021736) und ein Testzentrum in Auerbach: Friedrich-Ebert-Straße 21a, 08209 Auerbach, geöffnet Mo-Fr 9-12 Uhr (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 03741/457288).

Außerdem ist es möglich, Beschäftigte auszubilden, die die Schnelltests im Unternehmen durchführen können. Diese (Online-)Kurse bietet das Bildungswerk des Deutsche Roten Kreuzes (DRK) an.

Anerkannt werden auch Schnelltests aus Polen und Tschechien. Tschechische Bürgerinnen und Bürger, die dort voll krankenversichert sind, haben Anspruch auf einen kostenfreien Schnelltest pro Woche.

Auch der Freistaat Sachsen wird sich an den Kosten der Tests mit zehn Euro pro Test beteiligen, darauf hat sich das Kabinett verständigt.
Die Unterstützung bei den Testkosten wird branchenoffen gewährt und erfolgt als Festbetragsfinanzierung nach dem Erstattungsprinzip pro nachgewiesener Testung. Gefördert werden auch die Tests auspendelnder Beschäftigter. Anträge können monatlich bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Dazu ergänzt das SMWA die Richtlinie zur Unterstützung von Arbeitgebern systemrelevanter Unternehmen bei den Unterbringungskosten für Einpendler aus Tschechien und Polen vom 26. November 2020 (Pendlerförderung).

Aufgrund der Vielzahl von Fragen aus unterschiedlichen Perspektiven möchten wir auf die FAQ unter https://www.coronavirus.sachsen.de/informationen-fuer-einreisende-nach-sachsen-7298.html verweisen.

 

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt