Logo von MeiDresden.de

Der Stadtrat hat die neue Abfallwirtschaftssatzung und die neue Abfallwirtschaftsgebührensatzung am 26. November 2020 beschlossen.

Der Stadtrat hat die neue Abfallwirtschaftssatzung und die neue Abfallwirtschaftsgebührensatzung am 26. November 2020 beschlossen.Die gestiegenen Kosten der Abfallwirtschaft schlagen sich ab Januar 2021 auf den Grund- und Leerungsbetrag des Restabfalls sowie auf die Bioabfallgebühr nieder. „Eine Gebührenanpassung ist leider unumgänglich, um bei steigenden Kosten die Abfallwirtschaft in bewährter Form in den kommenden Jahren fortzuführen“, erläutert Dresdens Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen. „Die Abfallgebühren sind weiterhin so gestaltet, dass sich Mülltrennung lohnt. Bei richtiger Trennung entsteht weniger Restmüll und die Gebühren können sogar sinken. Die regelmäßige Analyse des Restabfalls zeigt, dass hier noch Reserven vorhanden sind. Noch immer landen zu viele Wertstoffe, Kunststoffverpackungen oder auch Bioabfälle im Restmüll. Diese könnten wiederverwertet oder in der Biogasanlage zur Stromgewinnung genutzt werden, wenn sie in die richtige Tonne eingeworfen werden. Die Dresdnerinnen und Dresdner haben es weiter in der Hand, Gebühren zu sparen und dabei einen Beitrag zu Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz zu leisten.“

Neue Abfallgebühren ab 2021  Foto: Manfred Richter/PixabayNeue Abfallgebühren ab 2021 Foto: Manfred Richter/Pixabay

Was ändert sich?
In der neuen Abfallwirtschaftssatzung wurde die zweiwöchentliche Abfuhr des Restabfalls – schon heute an den meisten Standplätzen praktizierter Abfuhrturnus – als Regelturnus festgelegt. Ein verkürzter Leerungsturnus aufgrund beengter Platzverhältnisse am Standplatz ist auch zukünftig möglich. Dazu ist bei neuen Standplätzen ein Antrag erforderlich. Ist für einen Standplatz bereits heute ein kürzerer Turnus mit dem zuständigen Entsorgungsunternehmen vereinbart, bleibt diese Vereinbarung von der neuen Regelung unberührt. Der verkürzte Entleerungsturnus spiegelt sich bei der Berechnung des Grundbetrages wider. Der monatliche Grundbetrag berechnet sich ab Januar aus Abfuhrturnus, Behälteranzahl und Behältergröße (alt: Behälteranzahl und -größe). Im Durchschnitt steigen die Gebühren bei Grund- und Leerungsbetrag des Restabfalls sowie bei der Bioabfallgebühr um 5,4 Prozent.
Zum Grundbetrag kommt der Leistungsbetrag pro Leerung des Restabfallbehälters hinzu. Er wird für jede Entleerung, mindestens jedoch einmal pro Behälter und Quartal in Rechnung gestellt:

 Screenshot MüllgebührenScreenshot Müllgebühren

Wie bisher kann für die Entsorgung einer kurzzeitig höheren Restabfallmenge der gebührenpflichtige 120-Liter-Sack mit der Aufschrift „Landeshauptstadt Dresden, Abfallsack, Gebühr bezahlt“ genutzt werden. Die Gebühr für den Abfallsack beträgt 8 Euro.
Änderungen gibt es außerdem bei den Gebühren für die Bioabfalltonnen und die Abgabe von Grünschnitt. Unabhängig vom Füllgrad werden Bioabfallbehälter aus hygienischen Gründen wöchentlich geleert. Ab Januar beträgt die Gebühr pro Monat und Abfallbehälter:
Behältergröße Bioabfall-Gebühr
(in Euro, je Behälter)
80-l-Behälter 8,05
120-l-Behälter 12,07
240-l-Behälter 24,14
660-l-Behälter 66,38

 Für die Abgabe von Grünabfällen auf den Wertstoffhöfen und bei den Grünabfall-Annahmestellen werden die Gebühren seit längerem erstmals angepasst: Bis zu einem Kubikmeter beträgt die Gebühr 1 Euro pro 0,2 Kubikmeter. Bei mehr als einem Kubikmeter werden zukünftig pro angefangenem Kubikmeter 5 Euro berechnet.
Ist der Abfallbehälterstandplatz zu weit vom Haltepunkt des Entsorgungsfahrzeugs entfernt und sollen dennoch vom Grundstück abgeholt werden, werden Transportweggebühren erhoben. Bisher war dies für Behälter von 80 bis 240 Liter nur bis zu einer Entfernung von 50 Metern möglich, ab Januar kann diese Leistung auch für Standplätze mit einer Entfernung von 100 Meter und mehr in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Gebühr berechnet sich nach der Länge des Weges (einfacher Weg) und ob es sich um Restabfall- oder Bioabfallbehälter handelt.

Teurer werden Ablagerungen, die neben oder auf die Restabfallbehälter gestellt werden. Für die Mitnahme von bis zu 120 Liter sind ab Januar 8,95 Euro zu zahlen. Das gilt auch, wenn sich der Behälterdeckel nicht mehr schließen lässt. Sind Biotonne, Blaue Tonne oder Gelbe Tonne/Gelber Sack hingegen vermüllt und müssen als Restabfall abgefahren werden, fällt eine Sonderentleerungsgebühr an. Diese Regelung galt bisher nur für vermüllte Bioabfallbehälter.

Wie ändern sich Serviceleistungen?
Mit Jahresbeginn wird die gebührenfreie Annahmemenge von Sperrmüll und Altholz auf den Wertstoffhöfen und auch bei der Abholung ab Haus von zwei Kubikmeter auf vier Kubikmeter pro Haushalt und Halbjahr erhöht. Der Preis für die Abholung steigt auf 25 Euro. Besonderer Service: Wer nicht auf einen regulären Termin warten kann und Sperrmüll so schnell wie möglich loswerden möchte, kann die neue Expressabholung in Anspruch nehmen. Innerhalb von drei Werktagen nach Bestelleingang wird der Sperrmüll abgeholt. Die Kosten belaufen sich dann auf 72 Euro, die Bestellung wird nur online möglich sein. Gleiches gilt auch für elektrische Haushaltsgroßgeräte.
Neu ist, dass 25 Kilogramm Schadstoffe ohne zusätzliche Gebühr auf den Wertstoffhöfen (außer Leuben und Loschwitz) und am Schadstoffmobil angenommen werden (alt: 10 Kilogramm).

Ausführliche Informationen zu den neuen Gebühren sowie rund um die Themen Abfallvermeidung, -trennung und -entsorgung stehen im Internet unter www.dresden.de/abfall. Außerdem berät das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft bei Fragen am Abfall-Info-Telefon (03 51) 4 88 96 33 beziehungsweise per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden