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Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Hauptstadt Budapest wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Hauptstadt Budapest wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.Ungarn war von COVID-19 weniger betroffen, verzeichnet jedoch derzeit einen deutlichen Anstieg der Neuinfektionen. In der Hauptstadt Budapest liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese zum Risikogebiet https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html eingestuft wurde.

Hauptstadt Budapest zum Risikogebiet erklärt    Foto: Jo Stolp from PixabayHauptstadt Budapest zum Risikogebiet erklärt Foto: Jo Stolp from Pixabay

Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html#c18624 und ggf. eine Quarantäneverpflichtung. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/quarantaene-einreise/2371468 Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) https://qap.ecdc.europa.eu/public/extensions/COVID-19/COVID-19.html sowie der nationale Krisenstab von Ungarn. https://koronavirus.gov.hu/

Einreise
Seit dem 1. September 2020 gelten für Ungarn neue Einreisebestimmungen. Eine Einreise ist für u.a. Deutsche dann grundsätzlich nicht mehr möglich.
In dem Zusammenhang führt Ungarn zunächst bis 1. Oktober 2020 auch wieder EU-Binnengrenzkontrollen durch.

Einreisen können grundsätzlich nur noch ungarische Staatsangehörige. Diesen gleichgestellt sind Personen:
• die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder, • die über eine von der Ausländerbehörde ausgestellte, für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen, • die Sportler mit Wettbewerbsgenehmigung bzw. Sportexperten einer ungarischen Sportvereinigung sind, wenn sie nach der Teilnahme an einer internationalen Sportveranstaltung nach Ungarn einreisen, • die an einer im Ausland stattfindenden internationalen Sportveranstaltung aufgrund einer – namentlichen – Einladung oder Entsendung einer ungarischen Sportvereinigung teilnehmen, wenn sie nach der Teilnahme im Ausland nach Ungarn einreisen, • die Beschäftigte von in Ungarn tätigen kulturellen Organisationen sind und sie als Vortragende oder Mitglieder des technischen Personals einer ausländischen Kulturveranstaltung nach der Teilnahme daran nach Ungarn einreisen.
Die Umstände sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen.
Eine Einreise für maximal 72 Stunden ist ebenfalls möglich für Zuschauer internationaler Sportereignisse und kultureller Veranstaltungen. Für Künstler, Sportler und Zuschauer genügt ein negativer COVID-19-PCR-Test innerhalb von drei Tagen vor der Einreise, der auf Englisch oder Ungarisch nachzuweisen ist. Zuschauer müssen zusätzlich die Eintrittskarte vorweisen und werden ggfls. medizinisch untersucht. Bei Infektionsverdacht ist eine Einreise ausgeschlossen.

Einreisende über den Flughafen Budapest sollen das neue Quarantäne-Formular https://www.bud.hu/en/covid_19/information_on_entering_and_leaving_hungary vorab ausfüllen und bei der Passkontrolle abgeben.

Im Rahmen des Grenzübertritts finden Temperaturmessungen statt.

Alle Einreisenden sind zu 14-tägiger Hausisolation verpflichtet, bei Verdacht auf eine Infektion wird Unterbringung in bestimmten Quarantäneeinrichtungen angeordnet. Ausgenommen davon sind Personen, die glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten bereits an COVID-19 erkrankt waren.
Aus der Hausisolation kann entlassen werden, wer zwei negative COVID-19-PCR-Tests ungarischer lizensierter Labore https://www.nnk.gov.hu/index.php/mintavetel-celjabol-felkeresheto-intezmenyekvorlegt, die innerhalb von fünf Tagen mit einem Zeitunterschied von mindestens 48 Stunden vorgenommen wurden.

Das negative Ergebnis eines vor der Einreise erfolgten ersten negativen COVID-19-PCR-Tests wird berücksichtigt, wenn dieser von einem Labor im Schengen-Gebiet, in den USA oder in Kanada durchgeführt wurde und das negative Testergebnis in englischer oder ungarischer Sprache vorgelegt wird.


Quelle: Auswärtiges Amt