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MeiDresden.de  07.08.2019  13:05 Uhr - Seit dem 15. Juni 2019 sind auch in Deutschland Elektrokleinstfahrzeuge im Straßenverkehr zugelassen. Dazu zählen vor allem E-Scooter, also elektrische Tretroller. Seit ein einigen Wochen sind E-Scooter als Mietfahrzeuge auch auf Dresdens Straßen zu finden. Die Landeshauptstadt Dresden hat bisher mit zwei Anbietern von E-Scootern freiwillige Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Sie sollen für eine sichere und stadtverträgliche Nutzung der Fahrzeuge sorgen. Vertragspartner sind die Firmen LimeBike Germany GmbH und VOI Technology GmbH.

Verkehrsbürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain stellte am Mittwoch, 7. August 2019, zusammen mit Stefan Szuggat, Leiter des Stadtplanungsamts, die Eckpunkte der Kooperationsvereinbarung vor. „Damit wollen wir positiv und aktiv zu zeigen, was in Dresden möglich ist und wie dies für alle Verkehrsteilnehmer verträglich, partnerschaftlich und nachhaltig gestaltet werden soll“, so Schmidt-Lamontain. „Für den Altmarkt, den Neumarkt, den Fürstenzug, den Theaterplatz, den Schloßplatz und die Schloßstraße und rund um den Goldenen Reiter sind ‚rote Zonen‘ vereinbart. Dort dürfen die Fahrzeuge nicht ausgebracht oder abgestellt werden. So wollen wir eine Verschandelung mit wild abgestellten Rollern auf unseren städtebaulich besonders wichtigen Plätzen vermeiden. Wir wollen nachteiligen Auswirkungen vorbauen, wie sie in anderen europäischen Städten aufgetreten sind. Dafür sind wir aber auf ein kooperatives Miteinander mit den Anbietern angewiesen“, so Schmidt-Lamontain.

Foto: MeiDresden.de/MS

Als „Rote Zonen“ werden sensible Bereiche genannt, in denen besondere Gefährdungen für Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer zu erwarten sind oder in denen aus verkehrlicher, denkmalpflegerischer, ökologischer oder stadtgestalterischer Sicht ein Ausbringen oder Abstellen von Tretrollern nicht gestattet ist. Hier stellt der Anbieter keine Tretroller bereit und im Falle des Abstellens durch Nutzer sorgt er dafür, dass binnen sechs Stunden die Fahrzeuge entfernt werden. Über die Tarifgestaltung wirkt der Anbieter einem Abstellen der Fahrzeuge durch die Nutzer in den „Roten Zonen“ entgegen.
Im Vorfeld hat die Stadt "Rote Zonen" eingerichtet, an denen E-Scooter nicht abgestellt werden dürfen. Diese sind am Altmarkt, Neumarkt, Fürstenzug, Theaterplatz, Palaisplatz, Schloßplatz, Schloßstrasse sowie rund um den Goldenen Reiter,

Auch gibt es Langsamfahrstrecken: Prager Straße, Wallstraße, Neumarkt, Münzgasse, Albertplatz

Foto: MeiDresden.de/MS

E-Scooter können besonders gut in Kombination mit Bus und Bahn für „die letzte Meile“ genutzt werden. Im ÖPNV in Dresden und im gesamten Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) ist die Beförderung im zusammengeklappten Zustand kostenlos, ähnlich wie bei Falträdern. Größere E-Scooter benötigen vorerst ein ermäßigtes Ticket der jeweiligen Preisstufe. Zu einer möglichen Regelung ähnlich der Fahrradmitnahme sind DVB AG und die anderen Unternehmen im Verbund im Gespräch, denn diese Form multimobiler Fortbewegung kann die Attraktivität des Umweltverbunds weiter steigern.

Foto: MeiDresden.de/MS


Zum Hintergrund
Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15. Juni 2019 wurden die Voraussetzungen geschaffen, damit Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange am Straßenverkehr teilnehmen können.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden