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Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 37-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben, u.a. wegen schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 37-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt u. a. schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl in neun Fällen und Computerbetrug in drei Fällen zur Last.Ihm wird vorgeworfen, zwischen dem 02.06.2020 und dem 19.07.2022 in neun Einfamilienhäuser in Dresden eingebrochen zu sein und dabei Gegenstände im Gesamtwert von mindestens 15.000 Euro entwendet zu haben, insbesondere Handys, Computertechnik, EC- und Kreditkarten sowie Bargeld. Dabei soll der Beschuldigte in allen Fällen über angekippte Fenster und Balkontüren eingedrungen sein, indem er diese aufgehebelt oder sich durch diese hindurchgezwängt hat. In drei Fällen soll der Beschuldigte in der Folge mit den entwendeten EC-Karten unter Verwendung der ihm bekannt gewordenen PIN-Codes Bargeldbeträge in Höhe von insgesamt 2.000 Euro zur eigennützigen Verwendung abgehoben haben.

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Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte konnte sodann am 29.07.2022 festgenommen werden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wird zugunsten der Geschädigten die Einziehung von Wertersatz beantragen.

Der Beschuldigte hat sich in seiner Beschuldigtenvernehmung nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen. Er ist mehrfach und auch einschlägig vorbestraft. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden